Club Revolution München - 28. März 2024

BAYERNS GRÖSSTE PARTY GEGEN DAS TANZVERBOT!

DO.28.03.24 | TAG VOR KARFREITAG!

14 MÜNCHNER CLUBS | 1 NACHT | 1 TICKET

WIR TANZEN DIE GANZE NACHT BIS SONNENAUFGANG!

TICKETS AN DER
ABENDKASSE BEI ALLEN
TEILNEHMENDEN CLUBS!

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Was ist unser Spirit?

Liebe Tanz- und Feierfreudige,

warum sollte jemand an stillen Tagen nicht tanzen dürfen? Woran soll sich ein gläubiger Christ stören, wenn eine Party in einem geschlossenen Raum stattfindet? Und es kann auch nicht Aufgabe des Staates sein, Menschen Vorschriften zu machen, wie sie an einem Feiertag ihre Freizeit verbringen sollen, oder?

Selbstverständlich sollen und dürfen Christ*innen, in Stille und Trauer gedenken. Sie dürfen aber Anders- und Nicht-Gläubige nicht zwingen, es ihnen an einem solchen Tag gleich tun zu müssen. Wir zwingen ja auch niemanden, mit uns zu tanzen.

Auf einen wunderbaren, friedvollen, gut gelaunten, echten Feiertag!

AUF GEHT´S NACH MÜNCHEN! SCHLIESSE DICH UNS AN UND SEI DABEI BEI DER CLUB REVOLUTION!

Folgende Clubs sind dabei:

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* TEILNAHME AB 18 JAHREN (KEINE Muttizettel oä.) & nur mit LICHTBILDAUSWEIS
* HAUSRECHT / EINLASSENTSCHEIDUNG DER TEILNEHMENDEN CLUBS VORBEHALTEN

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FAQ zur Club Revolution:

JA - wir achten und respektieren die Gesetze!

Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 darf trotz Musik- und Tanzverbots an sog. Stillen Tagen gefeiert werden. Die Richter*innen in Karlsruhe hatten am 7. Oktober 2016 entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Das Urteil findet ihr hier.

ALLE teilnehmenden Clubs haben eine offizielle Genehmigung vom KVR erhalten.

Je nach Club sind unterschiedliche Öffnungszeiten festgesetzt - diese findet ihr weiter oben hier auf der Seite. Die meisten Clubs öffnen um 21 Uhr und sind bis mindestens 5 Uhr genehmigt - manche sogar bis 8 Uhr!

Revolution fühlt sich nach Aufstehen und etwas Großem an - und das ist es auch!

Der Bund für Geistesfreiheit München, das Portal Clubstars.net und die beliebtesten Clubs der Stadt wollen ein Zeichen gegen das Tanzverbot an Feiertagen setzen!

Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag, Totensonntag, Karfreitag und Gründonnerstag sind Tage an denen Tanzverbote gelten. Warum an Halloween nicht nach 2 Uhr tanzen dürfen? Und warum Gilt am Karfreitag ein absolutes Tanzverbot?

Wir wollen das ändern – selbst das höchste Gericht in Deutschland, das Bundesverfassungsgericht, sieht das auch so und dank dem hart erkämpften Urteil aus dem Jahr 2016 darf unter bestimmten Auflagen an „Stillen Tagen“ ein buntes Musik - und Tanzprogramm stattfinden – also alles rechtlich im grünen Bereich 😊

Jetzt sind WIR ALLE ZUSAMMEN dran und wollen friedlich, gut gelaunt und mit ganz viel Musik, Tanz und Liebe die Bayerische Staatsregierung zur, vom Bundesverfassungsgericht empfohlenen, Überarbeitung des aus der Zeit gefallenen Gesetzes bewegen.

Wir bedanken uns jetzt schon bei allen Unterstützern und vor allem bei Euch, den Gästen – denn nur GEMEINSAM UND MIT EURER HILFE wird die Clubrevolution ein Zeichen setzen! Lasst uns das ZUSAMMEN GROSS MACHEN -

Auf geht´s nach München - schließe Dich uns an und sei dabei bei der Clubrevolution! (nächster Tag Karfreitag = ihr könnt ausschlafen 😊

 

Übrigens: diese Veranstaltung wird möglich gemacht durch den Bund der Geistesfreiheit München - mehr dazu hier: www.bfg-muenchen.de

Liebe Tanz- und Feierfreudige,

warum sollte jemand an sog. Stillen Tagen wie den Gründonnerstag und Karfreitag nicht tanzen dürfen? Woran soll sich ein gläubiger Christ stören, wenn eine Party in einem geschlossenen Raum stattfindet? Und es kann auch nicht Aufgabe des Staates sein, Menschen Vorschriften zu machen, wie sie an einem Feiertag ihre Freizeit verbringen sollen, oder?

Selbstverständlich sollen und dürfen Christ*innen, in Stille und Trauer gedenken. Sie dürfen aber Anders- und Nicht-Gläubige nicht zwingen, es ihnen an einem solchen Tag gleich tun zu müssen. Wir zwingen ja auch niemanden, mit uns zu tanzen.

Und natürlich haben wir als Bund für Geistesfreiheit München eine wirklich Frohe Botschaft: alle Menschen sind herzlich eingeladen an den Stillen Tagen zu unseren Partys zu kommen. Und mit "alle" meinen wir alle!
Nicht nur Ungläubige sind willkommen, sondern auch Gläubige, Andersdenkende, Zweifelnde jeden Alters, jeden Geschlechts, jeder sexuellen Orientierung, jeder Herkunft.

Auf einen wunderbaren, friedvollen, gut gelaunten, echten Feiertag!

Auf geht´s nach München - schließe Dich uns an und sei dabei bei der Clubrevolution (nächster Tag Karfreitag = ihr könnt ausschlafen :-)

Die VVK Tickets erhaltet Ihr ab 10 € ausschließlich ONLINE auf www.clubstars.net

Generell gilt: ihr könnt bei jedem teilnehmenden Club die VVK Tickets und auch die Abendtickets (erhältlich ab 21 Uhr am Clubeingang) gegen ein Clubrevolution Einlassband einmalig tauschen - der Eintritt ist damit frei.

Die VVK Tickets sind günstiger als die Abendtickets.
(Die Verfügbarkeit der Abendtickets ab 21 Uhr ist abhängig von der Fülle des Clubs)

Einlass nur mit Clubstars Ticket

Kurz - ihr tauscht das Online Ticket gegen ein Einlassband.

Bitte tauscht Eure Online Tickets, auf denen ein QR Code abgebildet ist, gegen das Clubrevolution Einlassband. Das ist bei jedem teilnehmenden Club im Eingangsbereich beim Türpersonal möglich (Euer Ticket wird gescannt)

WICHTIG: Online Ticket bei Umtausch stets in Verbindung mit einem Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein, Reisepass) unaufgefordert vorzeigen.
Wenn ihr die Clubs wechselt auch immer Euren Ausweis vorzeigen. Einlass ausnahmslos ab 18 Jahre (KEINE Muttizettel o.ä.)

HINWEIS: es gibt KEINE Abendkasse an der Ihr mit Bargeld bezahlen könnt.
Die Abendtickets erhaltet ihr ausschließlich ONLINE auf www.clubstars.net ab 21 Uhr – dazu den QR Code im Eingangsbereich Deines Lieblingsclubs scannen.
(Auf der Clubstars Seite sind folgende Zahlarten möglich: Paypal, Kreditkarte oder Klarna – KEINE Bezahlung mit EC - Karte)

Wir bitten Euch PERSÖNLICH EUER Bändchen abzuholen – mehrere Bändchen für Freunde abholen ist NICHT möglich! Wir müssen und wollen auf den Jugendschutz achten - vergesst bitte nicht euren Lichtbildausweis!
(Ausweiskontrolle! Teilnahme an der Clubrevolution ausschließlich ab 18 Jahren)

Nein - die finale Einlassentscheidung obliegt dem Türsteher (Hausrecht)

Es kann natürlich u.U. vorkommen, dass zu einem gewissen Zeitpunkt viele Gäste in den selben Club möchten, dieser jedoch schon voll ist und somit, auf Grund von Sicherheitsbestimmungen, kein Einlass mehr gewährt werden kann.

Wenn das Sicherheitspersonal vorerst einen Einlassstop veranlasst, geht doch bitte mit euren Freund:innen in einen der anderen Clubs - die meisten Locations liegen wenige Gehminuten von einander entfernt.

Weitere Gründe warum kein Einlass gewährt wird:
- Ausweis vergessen
- betrunken und/ oder aggressiv
- Einlassband gerissen / stark beschädigt

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